Gabelstapler-Schein

Grundlagen für den Gabelstaplerschein

Der Flurfördermittelschein wird umgangssprachlich auch als Gabelstaplerführerschein, oder kurz Staplerschein, bezeichnet. Der Fahrausweis für Staplerfahrer berechtigt zum betrieblichen und eigenständigen Führen von Gabelstaplern und anderer Flurförderzeuge. Das Mindestalter zum Erwerb des Flurfördermittelscheins liegt bei 18 Jahren. Der Staplerschein muss jährlich im Rahmen von Sicherheitsunterweisungen erneuert werden.

    Gabelstapler

    Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der beruflich einen Gabelstapler bedient, eine umfangreiche Staplerschulung sowie eine theoretische und eine praktische Staplerschein-Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt und erhält einen Gabelstaplerführerschein.
    Voraussetzung, um den Staplerschein machen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die Person nachweisen können, dass sie über die notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeugs verfügt.

    In der Regel erfolgen Staplerschulungen, die dem Erwerb eines personenbezogenen „Fahrausweises für Flurförderzeuge“ dienen, in Vollzeit und enden mit einer schriftlichen und einer praktischen Staplerschein-Prüfung.

    Der Gabelstaplerschein ist unbefristet gültig. Allerdings müssen Personen, die beruflich ein Flurförderzeug bedienen, im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes einmal im Jahr an einer entsprechenden Unterweisung teilnehmen.

    Rechtliche Grundlagen
    • Unfallgeschehen
    • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
    • Antriebsarten
    • Standsicherheit
    • Betrieb allgemein
    • Regelmäßige Prüfungen
    • Umgang mit Lasten
    • Sondereinsätze
    • Verkehrsregeln/Verkehrswege
    Ausbildung
    • Einweisung am Flurförderzeug
    • Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)

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