BUS + Anhänger

Dein Busführerschein in Ennepetal und Umgebung. Busfahren ist nicht gleich Busfahren. Wir klären über die klaren Unterschiede auf und zeigen auf, was Du mit den folgenden Führerscheinklassen tatsächlich fahren darfst.

Auch hier gibt es gewisse geförderte Maßnahmen, dazu beraten wir Dich gerne in einem unverbindlich Beratungsgespräch.

Welche Klasse suchst du?

D1
D1E
D
DE

VORAUSSETZUNGEN

  • Gesundheitliche Eignung
  • mind. 23 Jahre alt
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Besitz der Führerscheinklasse B (3)

EXPERTE WERDEN

Jetzt Experte im Bereich der Personenbeförderung werden, egal ob ÖPNV, Reise- oder Schülerverkehr. Nicht nur die nötige Ausbildung erhalten sondern auch die Fähigkeiten für den Alltag erlernen!

Fachkräfte werden überall gesucht und wir unterstützen dich mit unserem Netzwerk zahlreicher Unternehmen für eine erfolgreiche Jobübernahme.

DIE AUSBILDUNG

Du erwirbst die Fahrerlaubnis der Klassen D und DE und erhältst das IHK Zertifikat zur beschleunigten Grundqualifikation, den Ladungssicherungsnachweis (VDI) und ein Maßnahmenzertifikat.

Du durchläufst sämtliche Ausbildungsinhalte zum Beispiel zum Personen-Beförderungs-Gesetz, KFZ-Technik, Eco-Training, Perfektionstraining, Rangiertraining, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Arbeits- und Sozialrecht und Straßenverkehrsrecht.

Die Ausbildungsdauer beträgt 16 Wochen im Blockunterricht und ein 4-8 wöchiges individuelles Praktikum.

D1

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

Besonderheiten
  • Vorausetzung Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

Der Ablauf

Anmeldung
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
Theorie
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz C1 oder C

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
  • bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
    • 41 Stunden Grundausbildung
    • 19 Stunden Überland
    • 12 Stunden Autobahn
    • 7 Stunden Dunkelheit

    > als 2 Jahre

    • 16 Stunden Grundausbildung
    • 8 Stunden Überland
    • 4 Stunden Autobahn
    • 4 Stunden Dunkelheit

    Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre 

    • 8 Stunden Grundausbildung
    • 8 Stunden Überland
    • 4 Stunden Autobahn
    • 4 Stunden Dunkelheit

    > als 2 Jahre

    • 6 Stunden Grundausbildung
    • 4 Stunden Überland
    • 2 Stunden Autobahn
    • 2 Stunden Dunkelheit

D1E

Eingeschlossene Klassen:

BE

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM

Besonderheiten
  • Vorausetzung Führerschein der Klasse D1
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

D

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Besonderheiten
  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

Der Ablauf

Anmeldung
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste Hilfe
Theorie
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 18 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz C1

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 12 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz C und/oder D1

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 8 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
  • bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
    • 45 Stunden Grundausbildung
    • 22 Stunden Überland
    • 14 Stunden Autobahn
    • 8 Stunden Dunkelheit

    > als 2 Jahre

    • 33 Stunden Grundausbildung
    • 12 Stunden Überland
    • 8 Stunden Autobahn
    • 5 Stunden Dunkelheit

    Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre 

    • 14 Stunden Grundausbildung
    • 16 Stunden Überland
    • 8 Stunden Autobahn
    • 6 Stunden Dunkelheit

    > als 2 Jahre

    • 7 Stunden Grundausbildung
    • 8 Stunden Überland
    • 4 Stunden Autobahn
    • 3 Stunden Dunkelheit

    Bei Vorbesitz D1

    • 20 Stunden Grundausbildung
    • 5 Stunden Überland
    • 5 Stunden Autobahn
    • 5 Stunden Dunkelheit

DE

Eingeschlossene Klassen:

Klasse BE – Klasse D1E

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

Besonderheiten
  • Vorbesitz Führerschein der Klasse D
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben
2)  Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 1;
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 1;
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km,
         nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
3) Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
        sofern diese  Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
4) Seit 28.12.2016: WICHTIG: Kfz mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze –
    seit 28.12.2016 nicht mehr mit der Klassen C1 oder C gefahren werden. Es gelten folgende Ausnahmeregelungen: https://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/bus-klassen.html

Preisangebot anfragen

Egal ob begleitetes Fahren mit 17, erst ab 18 oder später, wir haben für jeden das richtige Modell. Denn nicht jeder Mensch ist gleich.

Du möchtest zusätzlich noch die Möglichkeit nutzen einen Anhängerführerschein zu machen? Dafür haben wir Kombinationsangebote!

Oder aber du möchtest noch einen Motorradführerschein machen? Auch möglich. Du entscheidest!

Wir achten auf deine Wünsche, stell dir jetzt individuell deinen Preis zusammen!

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